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Geschrieben von: Administrator
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VaeterWiderstand.de wird eingestellt
Liebe VaeterWiderstaendler,
es gibt keinen einfachen Weg zu schreiben, was ich Euch nun mitteilen werde. Aber es gibt einen richtigen - den direkten.
Wir werden unseren betrieb einstellen. VaeterWiderstand wird es ab Ende Mai nicht mehr geben. Ab sofort werden wir daher keine neuen Beiträge mehr einstellen. Alle von Euch gespeicherten, persönlichen Daten werden unwiderruflich gelöscht.
Die bislang angebotenen Dienste werden ab Ende Mai von Christian Waschke übernommen und unter www.väter-für-gerechtigkeit.de weitergeführt. Lasst Euren Gedanken freien Lauf, redet und kommuniziert, per Comments und im Forum. Zeigt dort noch einmal, welche Kraft in Euch steckt - zeigt, dass wir für eine gerechtere Familienpolitik, gegen Elterndiskriminierung und gegen staatlich geduldete Menschenrechtsverletzungen kämpfen.
Danke an die Mitstreiter im Netz, danke für ein Stück Vaetergeschichte, danke an mein Team.
Mit besten Grüßen
Laternenmann
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Geschrieben von: Christian Waschke
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Kein Umgangsrecht gegen den Willen des Kindes
Nürnberg (dpa/tmn) - Wenn ein Kind ausdrücklich und aus nachvollziehbaren Gründen den Umgang mit einem Elternteil verweigert, können die Treffen befristet ausgesetzt werden.
Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (Az: 10 UF 790/08), wie die Familienanwälte des Deutschen Anwaltsvereins in Berlin mitteilen. Im verhandelten Fall lebten die Kinder nach der Scheidung der Eltern bei der Mutter, die in eine andere Stadt gezogen war. Das Sorgerecht war den Eltern grösstenteils entzogen und vom Jugendamt übernommen worden. Die 1997 geborene Tochter lehnte den Kontakt mit dem Vater beharrlich und dauerhaft ab. Trotzdem hatte das Familiengericht entschieden, dem Vater an vier Tagen im Jahr einen begleiteten Umgang mit ihr zuzubilligen. Dadurch sollte eine Annäherung zwischen Vater und Kind ermöglicht werden.
Der Vater forderte nun einen sehr viel häufigeren Umgang. Es gebe bereits Anzeichen der Entfremdung zwischen ihm und der Tochter. Die Richter schlossen sich jedoch der psychologischen Sachverständigen an, die für einen Ausschluss des Umgangs für zunächst eineinhalb Jahren plädierte. Zwar habe auch der nicht betreuende Elternteil einen Anspruch auf Umgang mit seinem Kind. Allerdings könne davon abgewichen werden, wenn es das Kindswohl erfordere, befand das OLG.
Nach Ansicht der Richter hatte das Mädchen die geistige Reife für eine eigenverantwortliche Entscheidung. Es sei von einer klaren, eigenständigen Willensäusserung auszugehen. Ausserdem sei die Ablehnung des Mädchens angesichts des als aggressiv empfundenen Verhaltens des Vaters verständlich. Ein erzwungener Umgang mit ihm würde die psychische Entwicklung des Mädchens erheblich belasten und sei mit seinem Persönlichkeitsrecht nicht vereinbar, so das Gericht.
Hier der vollständige Beschluss!
Link: Sueddeutsche Zeitung, General Anzeiger Bonn, Naumburger Tageblatt
Anmerkung der Redaktion:
Noch kurz vor dem Umzug der Mutter wurde ein Gutachten vom AG Mettmann eingeholt, in dem die vorherige Forensische Sachverständige “Freya von Romatowski Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP / DGPs” zu folgendem Ergebnis kam.
Laura und Herr Waschke hätten viel Freunde am Umgang miteinander gezeigt. Es sei eine enge, emotional positive Beziehung zwischen Laura und Herrn Waschke festgestellt worden. Er habe ihr aber Grenzen gesetzt, wenn das notwendig gewesen sei. Insbesondere zu Herrn Waschke zeigt Laura wiederholt körperliche Kontaktaufnahme und Umarmungen. Ferner erscheint “dies war im Rahmen der zeitlich eng umgrenzten Verhaltensbeobachtungen zu erkennen sie im Haushalt des Herrn Waschke entspannter und kindlicher. Herr Waschke zeigt ebenfalls die Motivation, das Kind Laura Waschke zumindest hälftig in seinem Haushalt zu erziehen. Sein Wunsch, die Erziehung und Versorgung des Kindes Laura auszuüben, wird ebenfalls von einer starken Zuneigung zu dem Kind und den von ihm wahrgenommenen Bedürfnissen des Kindes getragen.
Schliesslich muss für das Wohl Lauras auch der Umgang mit Herrn Waschke sichergestellt werden, falls Frau K. nach Bayern umziehen möchte. Eine Unterbrechung des Umgangs oder deutlich Verringerung des Umgangs (bisher zwei komplette Tage in der Woche und jedes zweite Wochenende von Freitag nach der Schule bis Montag zur Schule)würde das Kindeswohl Lauras beeinträchtigen. Ferner wird empfohlen, die Nachholung ausgefallener Umgangskontakte zu regeln, z. B. dass der ausgefallene Umgang jeweils am darauffolgenden Wochenende nachgeholt wird.
Leider folgte weder das AG Mettmann, AG Cham noch OLG Nürnberg dem (5000 €) Gutachten, sondern liessen es zu das das Kind vom Mutter und Stiefvater weiterhin misshandelt wird. (Gehirnwäsche = PAS ) Die gleichen Misshandlungen wurde mit dem Sohn des Klägers schon Jahre vorher betrieben, so das auch dieser Umgänge mit seinem Vater ablehnt. Dieses wird aber von den Gerichten und Jugendämtern völlig aussen vor gelassen und sogar bestritten. Damit haben sich die zuständigen Jugendämter und Gerichte zu Mittätern und Komplizen des Kindesentzug und Kindesmisshandlung gemacht.
Der ganze Fall auf: www.waschke.ws
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Geschrieben von: Laternenmann
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(E)Buchvorstellung: abgezockt - betrogen - weggeschmissen !
Immer wieder erreichen uns E-Mails von entsorgten Vätern und teilweise auch von entsorgten Müttern. Die meisten von Ihnen haben in der Zeit vor der Kontaktaufnahme mit dem Väterwiderstand im Zuge Ihrer Trennung die ganze Palette des deutschen Familien(un)rechts hinter sich. Angefangen beim Rausschmiss aus der ehelichen Wohnung im Zuge des Gewaltenschutzgesetz bis hin zum völligen finanziellen Ruin.
Heute stellen wir euch ein Ebook vor, in dem ein eben genau solches Schicksaal berschrieben wird. Für viele identifizierend und bedrückend zu lesen ...
Auszug:
"Es war nicht einfach mit dem ersten Kind, und ich habe immer viele Überstunden gemacht. Meine Frau war gestresst, und ich schob das auf die Kindererziehung. Mit einem Baby ist das Leben nicht mehr so wie vorher!
Aber ich dachte nie an eine andere Frau! War treu wie Gold - wusste nicht, dass sie schon damals den Gedanken an Scheidung in sich trug. Sie hat es mir verschwiegen; statt dessen kam 1992 wunschgemäß unsere Tochter zur Welt. Frech wie Oskar - super gesund!!! "
"Als Eltern kauften wir 1994 gemeisam ein Haus mit großem Garten, außerhalb (Ortsangabe) gelegen. Das Dorf hieß (Ortsangabe) und hatte nur 200 Einwohner!! (Wir waren alle wie eine große Familie...)"
"Zu der Zeit hatte meine Frau schon einen anderen Mann, aber sie hatte das neue Darlehen noch im Mai 2005 mit unterschrieben, ohne etwas zu sagen...
Sie schlief mit ihm und kam danach nach Hause, als wäre nichts gewesen. Und stritt sich nur noch mit mir. Ich habe gespürt, dass da etwas nicht stimmte, aber sie stritt alles ab!"
"Es war für mich die Hölle! Aber ich hatte die Kinder auf meiner Seite: sie wollten bei mir im Haus bleiben und sie sollte ausziehen!"
Weiter geht es mit Trennungsvertrag und Unterhalt:
"Die Scheidung lief an und ein Ehe- und Trennungsvertrag wurde gemacht. Alles so, wie sie das wollte. Ich bekam das Haus und die Kinder, und sie von mir 250 € jeden Monat, und das 10 Jahre lang! Ihretwegen habe ich auf Unterhaltszahlungen für die Kinder verzichtet, so dumm bin ich gewesen. Sie hat natürlich nicht verzichtet."
"Weitere Vereinbarungen gemäß Unterhalt und elterlicher Sorge: Der Lebensmittelpunkt der Kinder ist beim Vater!"
Aber dann später:
"Um meine Tochter machte ich mir große Sorgen. Ich hatte auch vorgeschlagen mit ihr zum Kinderpsychologen zu gehen, aber meine liebe Noch-Frau meinte, dass ihre Tochter sowas nicht braucht!
Meine Tochter hat es dann geschafft eines Abends von zu hause abzuhauen, und keiner wusste, wo sie war."
"Sie (meine Ex) hat alle manipuliert, die ganze Zeit über. Echt cool, aber bei der Polizei sagten sie, sie solle beim Jugendamt anrufen! Das hat sie auch getan, mit dem Erfolg, dass meine Tochter in Zukunft bei ihrer Großmutter übernachten durfte!
"Und ich habe am gleichen Tag noch einen Anruf von meiner Schwiegermutter gekriegt, dass ich am Montag mit meinem Sohn zum Jugendamt kommen soll! (Das hat meine Ex schön hingekriegt, sie als "Sozialpädagogin" beim Jugendamt! - Ich war jetzt der böse Vater, der seine Tochter festgehalten hatte,als sie aus dem Fenster springen wollte!) "
Quelle und Link: http://www.betrogen-abgezockt.de/ Direktdownload: http://betrogen-abgezockt.beepworld.de/files/abgezockt-betrogen-weggeschmissen.pdf
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Geschrieben von: Christian Waschke
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Störrische Mutter verliert Sorgerecht
Tragen geschiedene Eltern das Sorgerecht für ein Kind gemeinsam, dann müssen sie auch arrangieren, dass beide mit dem Kind Umgang haben können. Vereitelt einer den Kontakt des Kindes mit dem anderen, obwohl dazu kein Grund besteht, droht dem Quertreiber der Verlust des Sorgerechts.
Das Amtsgericht München hat in diesem Sinne einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn entzogen, der bislang bei ihr lebte. Sie hatte ständig den Kontakt des Jungen zum Vater verhindert, obwohl dieser ebenfalls sorgeberechtigt war (Az. 551 F 5932/09).
Das Gericht schaltete eine Beratungsstelle und eine Umgangspflegerin ein und versuchte, in einem Mediationsverfahren zu vermitteln. Doch die Mutter gab nicht nach. Als auch die Drohung mit einem Zwangsgeld nichts nützte und die Frau das Kind weiter abschottete, kam es zur Verhandlung. Das Ende der traurigen Geschichte: Der Sohn lebt jetzt beim Vater, der nun weitgehend allein die elterliche Sorge trägt.
Quelle: http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Scheidung/1838595/1838595/ |
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Geschrieben von: Ibykus
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Entmoralisierte Skrupellosigkeit an deutschen Familiengerichten
Die Kinderinteressen werden missachtet - mit dem gesetzlichen Begriff "Kindeswohl" können die wenigsten Richter etwas anfangen.
Eine unverantwortlich handelnde "Helferindustrie" kassiert Milliarden.
Väter werden eiskalt entsorgt. Und die Kinderherzen, die sich nach diesen ihren Vätern sehnen, werden in menschenrechtsverletzender weise gebrochen.
Was bei anderen Ländern als Staatsterror bezeichnet wird, ist in Deutschland legaler Alltag. Die Väter selbst stehen dem ganzen verbrecherischen Treiben traumatisiert und hilflos gegenüber. Väterentfremdung und Kinderklau führen immer wieder dazu, dass Deutschland durch den EuGHMR verurteilt wird.
Hier in diesem Lande ist man jedoch nach arroganter Nazi-Manie noch immer der Auffassung, über das beste Rechtssystem der Welt zu verfügen. Unabhängig davon, ob man dieser Ansicht folgt oder folgen kann, liegt das Problem weniger in der Rechtsordnung selbst als in dem richterlichen Unvermögen, diese Gesetze anzuwenden und im Dilettantismus einiger selbstherrlicher sogenann. Sachverständige, die im Rahmen ihrer Exploration richterlichen Vorgaben mit ebenso wilden wie abenteuerlichen Spekulationen dienlich sind.
So paart sich billige Hurerei mit mafiosem Machtmißbrauch.
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