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Geschrieben von: Ibykus   

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HUMAN RIGHTS COURT CONFIRMS

DISCRIMINATION OF UNMARRIED FATHERS IN GERMANY!


Straßburg: Vom höchsten europäischen Gericht festgestellt!
Die deutsche Gesetzesregelung zum Sorgerecht bei unverheirateten Eltern verstößt gegen das in der europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens.

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Was jede Großmutter auf der Straße und jeder Depp mit abgeschlossener Volksschulbildung ohnehin schon wussten, musste nun ausdrücklich vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) entschieden werden, weil eingefrorener Dünkel und politische Blindheit menschenrechtswidrige Familienverhältnisse in Deutschland geschaffen hatten: Ein Kind hat -auch in Deutschland!- ein Anrecht darauf, dass es von seinem Vater ungeachtet der Zuammenlebensform mit seiner Mutter erziehungsrechtlich betreut werden kann. Zwar haben die Gerichte auch weiterhin im Hinblick auf das Sorgerecht Regelungen zu treffen, wenn dieses wegen elterlicher Streitereien nicht sinnvoll zum Wohle des Kindes ausgeübt werden kann.

Vor dem Hintergrund dieser begrüßenswerten Entscheidung des EuGHMR dürfte aber ein Sorgerechtsentzug, nur noch unter strengster Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips möglich sein, sodass die mit dem Sorgerecht verbundenen Auskunftsrechte im Grunde immer beiden Eltern zustehen werden.

Deutsche Gerichte brachten es bislang fertig, einem Vater das  Sorgerecht mit der gleichen Begründung zu entziehen, mit der schon im Umgangsverfahren das Umgangsrecht ausgeschlossen wurde. Das läßt sich nur damit erklären, dass dem Sorgerecht aus richterlicher Sicht eine zweitrangige Bedeutung beigemessen wurde. Ein Sorgerecht für den Vater? Wozu soll das gut sein?

Bei dieser Einstellung der Rechtsprechung rät Väterwiderstand.de jedem einzelnen Vater künftig genau auf die Begründung zu achten, mit der in sein Sorgerecht eingegriffen wird. Bedenkt man die eklatante Menschenrechtsmissachtung deutscher Gerichte bei der Nichterteilung oder bei der Wegnahme des Sorgerechts, so läßt sich die Prognose aufstellen, dass auch künftig die allermeisten Entscheidungen dazu angreifbar sein - und letztendlich vor dem EuGHMR keinen Bestand haben werden.

Das Sorgerecht für Väter muss Regelfall werden!
welt-online

 

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