Die Definitions-Falle
Viele Sachverhalte, die eigentlich skandalös und erschreckend sind, erscheinen uns als harmlos. Warum? Oft liegt es daran, daß sie mit Bezeichnungen belegt sind, welche ihre wahre Bedeutung nicht zum Ausdruck bringen. Anders gesagt: Worte, die dem Sachverhalt angemessen sind, werden per definitionem dermaßen eng gefaßt, daß sie - scheinbar - nicht zutreffen.
Zwei dieser Worte sind: Kindersoldaten und Sklaven.
Gibt es in Deutschland Kindersoldaten ?
In Deutschland gibt es zwei Millionen Scheidungskinder. Sehr viele von ihnen sind Gegenstand erbitterter Sorgerechts-Prozesse. Genauer besehen handelt es sich um eine asymmetrische Kriegsführung, die auf zwei Ebenen gleichzeitig vollzogen wird: Vor dem Tribunal einer gynozentrischen Rechtssprechung einerseits; und "zuhause" anderseits. Ich setze "zuhause" bewußt in Anführungsstrichen, weil es aus kindlicher Sicht ein Zuhause unter derartigen Bedingungen nicht mehr wirklich gibt.
In diesem Krieg, der angeblich um das "Kindeswohl" geführt wird, werden Kinder in Wahrheit instrumentalisiert. Dabei führen Eltern einen Stellvertreterkrieg im staatlichen Interesse. Dieses zielt auf die Umsetzung links-ideologischer Ideen: Zerschlagung der Familien (als "Keimzellen der Herrschaft"); Ausbeutung der Bürger (Getrenntlebende zahlen mehr Steuern); Verfestigung des Matriarchats (Mütter-Herrschaft) und der Gynokratie (Lesben-Herrschaft).
Aus diesen Gründen lohnt sich für Mütter die Trennung und der Kampf ums Kind. Je länger der Krieg andauert, umso länger finden auch Kriegs-Profiteure wie Richter, Anwälte, Jugendamt-Angestellte, Psychotherapeuten, Mediatoren, Gutachter usw. ihr gesichertes Auskommen.
Dabei werden auch die Kinder instrumentalisiert. Sie dienen vor allem den Müttern als Partisanen und Schutzschilde. Der § 1684 BGB verbietet das zwar: "Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert." Doch tatsächlich gilt das nur für Väter. Sie sollen das Kind "loslassen", ja "in Ruhe lassen" - damit sie ihren Zweck als Unterhaltszahler möglichst ausgiebig erfüllen können.
Gibt es in Deutschland Sklaven?
Nach geläufiger Definition sind Sklaven das Eigentum anderer Menschen. Sie sind (ver)käuflich und haben damit den Charakter einer Ware. Für den sogenannten Unterhalts-Sklaven trifft dies rechtlich nicht zu. Dennoch ist er gewisser Freiheiten beraubt:
o Er ist bei Androhung von Freiheitsentzug gezwungen, über seine eigenen Bedürfnisse hinaus zu arbeiten.
o Dabei werden weitere Rechte außer Kraft gesetzt und dem Unterhalts-Sklaven eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit"
zugemutet.
o Der Unterhalts-Sklave wird zwar nicht in Ketten gelegt. Vielmehr muß er sich selbst dorthin verschleppen, wo er fremdnützige Arbeit leisten kann, u.U. ins Ausland.
o Der Unterhalts-Sklave verliert das Recht auf den Schutz seiner Familie und die Erziehung seiner Kinder.
Gerade der letzte Punkt ist ein Novum in der Sklaverei. Antike Sklaven mußten für ihre Herren arbeiten, nicht für ihre Kinder, und übrigens auch nicht für die Mütter ihrer Kinder. Die Unterhalts-Sklaverei ist somit ein "Fortschritt": Das Private ist politisch geworden - gemäß dem Programm der Links-Ideologie.
Aus alledem folgt:
Die Sklaverei ist nicht abgeschafft, sondern "modernisiert". Kindersoldaten sind nicht Phänomene der Dritten Welt, sondern mitten unter uns. Männer, überlaßt die Definitions-Hoheit nicht den Frauen! |