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Geschrieben von: Student   

Ursulas Tag- und Nachtseite.

Ursulas Tagessprüche

Ursulas Nachtseite

R.L. Stevensons Novelle "Der seltsame Fall des Dr. Jekyll und Mr. Hyde" (1886) ist wohl die berühmteste Darstellung eines gespaltenen Menschen; eines Menschen, der bei Tag und bei Nacht in zwei völlig verschiedenen, ja geradezu gegensätzlichen, jedenfalls unvereinbaren Erscheinungen auftritt. Und es ist seine nächtliche Erscheinung, die Schrecken auslöst.

Familienministerin Ursula von der Leyen läßt an diesen Archetyp denken. Was sie jüngst in einem Focus-Interview zu Wort brachte (Nr.38 vom 14-9-09) - siehe oben -, das klingt ja ganz nett. Aber wie kommt es, daß unzählige deutsche Väter nachts nicht schlafen können, weil sie am Verlust ihrer Kinder leiden und dafür noch bluten müssen?

Ursula v.d. Leyen ist eine zwielichtige Person. Sie gibt vor, Kinder vor Mißbrauch schützen zu wollen - und bedient sich rechtsstaats-zersetzender Maßnahmen. Die Kritik hieran kommt von allen Seiten, auch z.B. von der Deutschen Kinderschutzorganisation CareChild. Diese wirft der Ministerin "dreiste Lügen" vor - und ist damit nicht allein. Bereits ein flüchtiger Blick auf das Verweise-Verzeichnis des Wikipedia-Artikels zu UvdL zeigt, daß "Lügen" eines der häufigsten Wörter ist, mit denen die Ministerin in den Presse-Artikeln bedacht wird.

VäterWiderstand rät: Laßt den Rechtsstaat nicht ausbluten -
seid wachsam!

 

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Geschrieben von: Papa-Ralf   

In 2010 feiert der Papa-Lauf sein 5-jähriges Jubiläum.

papa-lauf

Wir sind inzwischen über 50 Läufer, Interessenten plus zahlreiche Sympathisanten.

Auch ich habe mich inzwischen wieder etwas gefangen und würde die Organisation übernehmen.

Wichtig wäre, dass wir so häufig, wie nur irgendwie möglich,in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Dabei geht es gar nicht so sehr darum, sehr anstrengende Läufe zu absolvieren, sondern darum, bei vielen Volksläufen dabei zu sein und Flagge (Papa-Lauf.de-Shirt) zu zeigen, nach dem Motto:

Seht her, ich will meinem Kind ein Vater sein - aber die Mutter stellt sich mit Hilfe des Staates dagegen.

Bitte beteiligt Euch und diskutiert mit in unserem Forum
 
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Geschrieben von: Student   

Die Definitions-Falle

Viele Sachverhalte, die eigentlich skandalös und erschreckend sind, erscheinen uns als harmlos. Warum? Oft liegt es daran, daß sie mit Bezeichnungen belegt sind, welche ihre wahre Bedeutung nicht zum Ausdruck bringen. Anders gesagt: Worte, die dem Sachverhalt angemessen sind, werden per definitionem dermaßen eng gefaßt, daß sie - scheinbar - nicht zutreffen.

Zwei dieser Worte sind: Kindersoldaten und Sklaven.

Gibt es in Deutschland Kindersoldaten ?

Kindersoldat

In Deutschland gibt es zwei Millionen Scheidungskinder. Sehr viele von ihnen sind Gegenstand erbitterter Sorgerechts-Prozesse. Genauer besehen handelt es sich um eine asymmetrische Kriegsführung, die auf zwei Ebenen gleichzeitig vollzogen wird: Vor dem Tribunal einer gynozentrischen Rechtssprechung einerseits; und "zuhause" anderseits. Ich setze "zuhause" bewußt in Anführungsstrichen, weil es aus kindlicher Sicht ein Zuhause unter derartigen Bedingungen nicht mehr wirklich gibt.

In diesem Krieg, der angeblich um das "Kindeswohl" geführt wird, werden Kinder in Wahrheit instrumentalisiert. Dabei führen Eltern einen Stellvertreterkrieg im staatlichen Interesse. Dieses zielt auf die Umsetzung links-ideologischer Ideen: Zerschlagung der Familien (als "Keimzellen der Herrschaft"); Ausbeutung der Bürger (Getrenntlebende zahlen mehr Steuern); Verfestigung des Matriarchats (Mütter-Herrschaft) und der Gynokratie (Lesben-Herrschaft).

Aus diesen Gründen lohnt sich für Mütter die Trennung und der Kampf ums Kind. Je länger der Krieg andauert, umso länger finden auch Kriegs-Profiteure wie Richter, Anwälte, Jugendamt-Angestellte, Psychotherapeuten, Mediatoren, Gutachter usw. ihr gesichertes Auskommen.

Dabei werden auch die Kinder instrumentalisiert. Sie dienen vor allem den Müttern als Partisanen und Schutzschilde. Der § 1684 BGB verbietet das zwar: "Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert." Doch tatsächlich gilt das nur für Väter. Sie sollen das Kind "loslassen", ja "in Ruhe lassen" - damit sie ihren Zweck als Unterhaltszahler möglichst ausgiebig erfüllen können.

 

Gibt es in Deutschland Sklaven?

Sklaven

Nach geläufiger Definition sind Sklaven das Eigentum anderer Menschen. Sie sind (ver)käuflich und haben damit den Charakter einer Ware. Für den sogenannten Unterhalts-Sklaven trifft dies rechtlich nicht zu. Dennoch ist er gewisser Freiheiten beraubt:

o Er ist bei Androhung von Freiheitsentzug gezwungen, über seine eigenen Bedürfnisse hinaus zu arbeiten.

o Dabei werden weitere Rechte außer Kraft gesetzt und dem Unterhalts-Sklaven eine "gesteigerte Erwerbsobliegenheit"

zugemutet.

o Der Unterhalts-Sklave wird zwar nicht in Ketten gelegt. Vielmehr muß er sich selbst dorthin verschleppen, wo er fremdnützige Arbeit leisten kann, u.U. ins Ausland.

o Der Unterhalts-Sklave verliert das Recht auf den Schutz seiner Familie und die Erziehung seiner Kinder.


Gerade der letzte Punkt ist ein Novum in der Sklaverei. Antike Sklaven mußten für ihre Herren arbeiten, nicht für ihre Kinder, und übrigens auch nicht für die Mütter ihrer Kinder. Die Unterhalts-Sklaverei ist somit ein "Fortschritt": Das Private ist politisch geworden - gemäß dem Programm der Links-Ideologie.

 

Aus alledem folgt:

Die Sklaverei ist nicht abgeschafft, sondern "modernisiert". Kindersoldaten sind nicht Phänomene der Dritten Welt, sondern mitten unter uns. Männer, überlaßt die Definitions-Hoheit nicht den Frauen!

 
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Geschrieben von: Dr. House   

Aktuell: Entrechtete Väter vor Gericht.


Ein besonders trauriges Beispiel liefert diesmal eine Richterin vom AG Siegen.

Es wurde wieder eine ganze Familie, insbesondere die Kinder ins Chaos gestürzt.

So überging Frau Richterin alle für den Vater sprechenden Sachverhalte und sprach das Aufenthaltsbestimmungsrecht -entgegen aller Vernunft- der Mutter zu.

Dazu brauchte die Richterin ein fragwürdiges Gutachten, was mit wissenschaftlichen Vorgehen kaum etwas gemein hat. Der Kindeswillen wurde nicht einmal wissenschaftlich ermittelt.
So wurden die Kinder, beide unter 10Jahren alt, nur gefragt wo sie leben wollen.
Absehbar führt dies zu Schuldgefühlen bei den Kindern, weil sie sich verantwortlich dafür fühlen einen Elternteil enttäuscht zu haben.
Schließlich lieben die Kinder beide Eltern, und wollen gar keine Entscheidung zwischen beiden treffen.
Auch Angaben der Mutter wurden nicht ansatzweise mit gesunden Menschenverstand hinterfragt.

Die berechtigten Bedenken, die der Vater mit Anträgen bei Gericht gegen das Gutachten und Gutachter zum Ausdruck brachte, wurden "wie bei Vätern üblich" könnte man sagen.. nicht einmal gewürdigt bzw. einfach übergangen.

So hat ein Kind eine Sprachentwicklungsstörung und soll auf Wunsch der Mutter mit ins fremdsprachige Ausland zu ihrem neuen Partner umziehen.
Um sich besser darzustellen, gibt die Mutter an, das Kind in eine deutsche Schule zu schicken.
Da diese Schule aber für das Kind nicht mit einem Schulbus erreichbar ist, müsste die Mutter täglich das Kind eine erhebliche Strecke in die Schule fahren.
Allein dieser Sachverhalt ist fragwürdig, zum einen entstehen erhebliche Fahrtkosten die nicht erstattet werden, zum Anderen ist die Mutter derzeit schwanger.
Eine volle Einsatzbereitschaft der Mutter zum Fahren ist also nicht einmal gegeben.
Man stelle sich mal vor, nach einer durchgemachten Nacht mit Säugling, möchte die Richterin und der Gutachter dem Kind einen Schulweg mit einer übermüdeten Mutter und wohl möglich schreienden Säugling im Auto zumuten.
Angesichts des nahenden Winters und überfrorenen, verschneiten Straßenverhältnissen ein irrwitziges Unterfangen.
Kind und Mutter werden für jeden sichtbar in eine extreme Stresssituation abgleiten.
Auch ist der Schulbesuch an der deutschen Schule nicht unbedingt sichergestellt und nur möglich solange entsprechende Kapazitäten vorhanden sind.
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Geschrieben von: herbert   

Die familienrechtliche Position des Vaters in Deutschland

 

Die Pervisität der deutschen Richter und Jugendämter kennt keine Grenzen.

Der Mann und Vater ist zum Abschuss freigegeben.

Kontaktverbot, Bannmeile um das Haus des Kindes, Umgangszeiten von einer Stunde im Monat etc, das kann man in Gerichtsurteilen wiederlesen.

Diese Würdelosigkeit von Leuten ohne psychologischem Studium ist an Dummheit und Inkompetenz nicht zu überbieten.

Deutschland hat ja eine sehr miese Tradition in Sachen Folter und Vernichten von Menschen, sei es durch Psychoterror oder Tod.


Ein ausgesperrter Vater durchlebt eine staatliche Höllenfahrt in seinem Leben und  ob und wann er sein Kind sieht ist offen.


Uralte Richtersprüche werden immer wieder benutzt und aufgewärmt und nichts hat sich weiterentwickelt.


Eine absolute Saupartei in Sachen Vätervernichtung ist die SPD, da bestimmen nur Feministinnen ( sogenn. Tittensozialismus!) die Politik.


Deutschland ist weltweites Schlusslicht in Sachen Vater und Kind  bei Trennung und Scheidung !


Die UN Kinderrechtskonvention ist nur unter Vorbehalt unterschrieben worden  (CDU Werk) und somit hat nur das  grausame deutsche Gesetz eine Wirkung.


Dieser Staat stirbt aus, weil wir von fachlich einseitigen Politikern  regiert werden.


Denn es gilt die Parole :

Das Kind zur Mutter !

Der Vater zahlt !

Ein Umgangsrecht ist nicht durchsetzbar !


Gruss herbert

 
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