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Geschrieben von: Ibykus
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HUMAN RIGHTS COURT CONFIRMS
DISCRIMINATION OF UNMARRIED FATHERS IN GERMANY!
Straßburg: Vom höchsten europäischen Gericht festgestellt!
Die deutsche Gesetzesregelung zum Sorgerecht bei unverheirateten Eltern verstößt gegen das in der europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Diskriminierungsverbot in Verbindung mit dem Recht auf Achtung des Familienlebens.
Was jede Großmutter auf der Straße und jeder Depp mit abgeschlossener Volksschulbildung ohnehin schon wussten, musste nun ausdrücklich vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGHMR) entschieden werden, weil eingefrorener Dünkel und politische Blindheit menschenrechtswidrige Familienverhältnisse in Deutschland geschaffen hatten: Ein Kind hat -auch in Deutschland!- ein Anrecht darauf, dass es von seinem Vater ungeachtet der Zuammenlebensform mit seiner Mutter erziehungsrechtlich betreut werden kann. Zwar haben die Gerichte auch weiterhin im Hinblick auf das Sorgerecht Regelungen zu treffen, wenn dieses wegen elterlicher Streitereien nicht sinnvoll zum Wohle des Kindes ausgeübt werden kann.
Vor dem Hintergrund dieser begrüßenswerten Entscheidung des EuGHMR dürfte aber ein Sorgerechtsentzug, nur noch unter strengster Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips möglich sein, sodass die mit dem Sorgerecht verbundenen Auskunftsrechte im Grunde immer beiden Eltern zustehen werden.
Deutsche Gerichte brachten es bislang fertig, einem Vater das Sorgerecht mit der gleichen Begründung zu entziehen, mit der schon im Umgangsverfahren das Umgangsrecht ausgeschlossen wurde. Das läßt sich nur damit erklären, dass dem Sorgerecht aus richterlicher Sicht eine zweitrangige Bedeutung beigemessen wurde. Ein Sorgerecht für den Vater? Wozu soll das gut sein?
Bei dieser Einstellung der Rechtsprechung rät Väterwiderstand.de jedem einzelnen Vater künftig genau auf die Begründung zu achten, mit der in sein Sorgerecht eingegriffen wird. Bedenkt man die eklatante Menschenrechtsmissachtung deutscher Gerichte bei der Nichterteilung oder bei der Wegnahme des Sorgerechts, so läßt sich die Prognose aufstellen, dass auch künftig die allermeisten Entscheidungen dazu angreifbar sein - und letztendlich vor dem EuGHMR keinen Bestand haben werden.
Das Sorgerecht für Väter muss Regelfall werden!
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Geschrieben von: Ibykus
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Teuflische Bescherung

Weihnachten steht vor der Tür. Für viele von uns beginnt wieder ein Bangen und Hoffen.
Manch einer weiss gar nicht, wo sich sein Kind mit seiner Mutter aufhält. Andere wissen schon jetzt, dass sie ihr Kind über Weihnachten nicht sehen werden. Oder sie erleben kurz vor den Feiertagen eine unangenehme Überraschung: ihr Kind ist krank, Mutter und Kind verreisen kurzfristig oder das Kind meldet selber: Papa ich will nicht zu Dir!
Für Mütter -nennen wir diese Kindeswohlmissachterinnen mal so- beginnt nun eine "christliche Zeit", in der sie alle Trümphe einer ungerechten Rollenverteilung zwischen den Eltern in der Hand haben. Damit sind sie in der Lage, Kindern eine Wohltat zu erweisen oder ihnen ein Weihnachtsfest ohne Vater zu "bescheren". Sie entscheiden sich für Letzteres. Denn sie haben noch "eine Rechnung mit dem Vater offen". Und wenn ihnen schon Intellekt, Moral und die Verantwortung dem gemeinsamen Kind gegenüber keine Einsicht in das Unrecht ihres Handelns ermöglichen, so wird das schäbige Treiben sogar noch von untätigen Gerichten begleitet und von staatlichen Institutionen gefördert und unterstützt.
Allen, die an diesem unverantwortlichen Vergehen unseren Kindern gegenüber beteiligt sind, geniessen ihre Weihnachtsgans, den vollen Gabentisch und das glänzende Lichtermeer ohne schlechtes Gewissen.
Schliesslich handeln sie gesetzlich! Zum Wohle des Kindes! Dafür genügt es schon, wenn über die Feiertage mütterliche Streitsucht nicht noch vertieft wird. M.a.W.: das Kind erlebt zwar ein Weihnachten ohne Vater, aber jedenfalls keine Disharmonie. An dieser Stelle muss eben ein Vater als das "grössere Übel" zurücktreten. Zudem verhalten sich Väter -ganz im Gegensatz zu den Müttern, von denen hier die Rede ist, in der Regel kooperativ und vernünftig. Sie stehen Weihnachten nicht vor der Tür der Mutter und kreischen: "Gib' mir mein Kind". Sie reissen nicht am Kind herum, um es aus einem Kreidekreis zu befreien. Und sie veranlassen und begründen auch keine Polizeieinsätze, weil Umgangsboykott Unrecht ist. Auch eine Mutter als Elternteil kann sich nämlich wegen Kindesentzug, § 235 StGB, strafbar machen, wenn sie als Tatmittel LIST verwendet. LIST ist bekanntlich das geflissentliche und geschickte Verbergen einer wahren Absicht (vortäuschen einer Krankheit z.Bsp., um das Umgangsrecht auszuhebeln).
Warum lassen wir Väter uns das gefallen? Ist der Weg sich erfolgreich dagegen zu wehren zu mühsam und zu schwierig?
Wir benötigen mehr Solidarität unter den Vätern, mehr Zusammenhalt und mehr gegenseitige Unterstützung.
Wenn wir im Kampf gegen mütterliches Unrecht von Justitia keine Hilfe bekommen, dann müssen wir uns selber helfen.
Das geht auch ausserhalb der Rechtsordnung!
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Geschrieben von: Roger Lebien
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Der Schutz von Ehe und Familie
"Der Schutz von Ehe und Familie und das staatliche Wächteramt" oder "Wenn das Private politisch wird..."
Es gibt Familien mit Kindern in Deutschland, deren Strukturen einen freien Geist eher an Gefängnisse und Trostlosigkeit denken lassen, als dass sie ein wohlig-warmes Gefühl auslösen könnten, das einem beim Gedanken an Familie als geschütztem Lebensraum normalerweise überkommt.
Familie – das sollte ein Raum sein, in dem gefördert und gefordert (und das in dieser Reihenfolge) wird und wo ein Kind optimale Voraussetzungen vorfindet, um –zum guten Schluss- zu einem vollwertigen und eigenständigen, zu einem frei denkenden und (eigen-) verantwortlichen Mitglied der Gesellschaft gereift zu sein.
So weit so gut. Was braucht es nun dazu?
Als sicher darf gelten: Ein Kind –aufgrund mangelnder Eigenständigkeit besonders schützenswert– ist und bleibt auch ein Mensch! Insofern schützen Menschenrechte, wie wir sie im Grundgesetz finden, natürlich auch ein Kind.
Wer also „Kinderrechte im Grundgesetz“ fordert, der verleiht einem Kind zunächst einmal den Status des „unmenschlichen“ und trägt so –ob bewusst oder unbewusst– dazu bei, dass ein Kind „verdinglicht“ wird, wo es doch eigentlich Träger eigener Grundrechte ist.
Von Geburt an genießen Menschen –und damit auch Kinder– unveräußerliche Menschenrechte.
Dennoch liegt die Verantwortung, den noch unselbständigen Kindern zu ihren Rechten zu verhelfen, bei den Eltern. Andererseits liegt es naturgemäß –und schon deswegen vorkonstitutionell– ebenfalls bei den Eltern (oder den Müttern alleine), ob das Kind durch seine Geburt überhaupt zum Träger von Grundrechten wird, ob es „verhütet“ oder gar vorgeburtlich straffrei „abgetrieben“ wird. Haben sich Eltern jedoch zu einem Kind entschieden, so ist es in einem demokratischen Staat nur konsequent, ihnen die Verantwortung für diese in der Regel frei getroffene Entscheidung auch als „zuvörderste Pflicht“ (Art. 6 Abs. 2 GG) ins Familienbuch zu schreiben. Nur über „die Betätigung der Eltern“ in Ausübung ihrer Pflege und Erziehung soll die staatliche Gemeinschaft bisher, nach dem Wortlaut des Grundgesetzes, wachen.
Die „Stellvertreter“ der staatlichen Gemeinschaft sind an dieser Stelle Jugendämter, die jeweils unter „kommunaler Selbstverwaltung“ und somit ohne jede tatsächliche juristische Fachaufsicht agieren.
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Geschrieben von: Student
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Kein Sorgerecht - aber Erziehungs-Pflicht?
Nicht selten kommt es vor, daß an Väter, die kein vollwertiges Sorgerecht genießen, dennoch Erziehungs-Aufgaben herangetragen werden, etwa ingestalt einer Hausaufgaben-Betreuung. Das Motiv liegt auf der Hand: Mütter - insbesondere berufstätige - sind dazu allein oft nicht in der Lage.
Nun wäre es ja konsequent, den Vätern, die man insoweit für erziehungsfähig befindet, ein angepaßtes, u.U. das alleinige, Sorgerecht zu gewähren. Aber nein! Das hieße ja, das bestehende Matriarchat zu dekonstruieren. So wohnt das Kind weiterhin bei der Mutter, die dann, unterstützt von Jugendamt & Co., festlegen möchte, wann und welche Pflichten der Vater zu übernehmen habe. Diese soll er dann meist auch noch während seiner Umgangszeiten erledigen, die anderseits so knapp wie möglich bemessen sind. Eine Paradoxie!
Väter - die Deppen der Nation?
Wenn ich mich mal an die Schule wende, um etwas über den Leistungsstand meiner Tochter zu erfahren, so schrieb uns Reinhold M., dann heißt es: "Sie sind für uns kein Ansprechpartner." Aber wenn's dann brennt, dann kommt die Tussi vom Amt und sagt, ich soll mich jetzt mal nützlich machen, denn Barunterhalt könne ich ja nicht zahlen. Aber meine Vorstellungen, wie ich mich dann nützlich mache, das interessiert die gar nicht! Ja hallo, bin ich euer Handlanger oder was?
Nach der herrschenden matriarchalen Ideologie sind Väter nur für Unterhaltszahlungen vorgesehen. Diese werden vielfach auch für Nachhilfestunden verwendet. Aber auch für alle möglichen Sonderausgaben, die Mutti für nötig hält. Taugt der Vater aber "nicht einmal" zum Abdrücken der Knete, dann gibt's für ihn bisweilen ein paar "nützliche Aufgaben".
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Geschrieben von: Student
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Der bella-Report (Ausgabe 44/2009): "Wir wollen doch nur Väter sein!" Die Zeitschrift "bella" interviewte drei Väter, unter ihnen "Laternenmann", eines der Gründungsmitglieder und Repräsentant von VäterWiderstand, siehe folgendes Foto: Weiterhin kamen zu Wort: Andreas Huth, Physiker (40) aus Jena, getrennt, zwei Kinder (5,8), sowie Bernhard Moser (52), Altenpfleger aus München, getrennt, eine Tochter (17). Den ganzen Artikel als PDF siehe hier: http://www.vaeterwiderstand.de/bella.pdf |
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